Universität Hamburg

Gründung Universität Hamburg

Am 10. Mai 1919 wurde die Hamburgische Universität von der demokratisch gewählten Bürgerschaft mit ihrer neuen Mehrheit gegründet und in der Hamburger Musikhalle (heute Laeiszhalle) feierlich eröffnet. Im Februar 1921 trat das „richtige Hochschulgesetz“ in Kraft, wonach mit heftigen Abwehrreaktionen der Universitätsgremien zu rechnen war, da es um Ansätze einer Demokratisierung der Hochschule ging. Eine „Hochschulbehörde“ sollte als kollegiales Aufsichtsorgan für die Universität fungieren, wogegen diese einen wahren Sturmlauf inszenierte. Nicht von einem einzelnen Regierungsmitglied beaufsichtigt zu werden, sondern von einem sechzehnköpfigen Gremium, darunter sechs von der Bürgerschaft gewählten Personen, wurde als „Politisierung“ gebrandmarkt.

Mit dem „Gesetz über die Neuordnung der Universität“, das am 21. Januar 1934 in Kraft trat, wurde die auf Selbstverwaltung basierende Universitätsverfassung zugunsten des „Führerprinzips“ abgeschafft. Stolz präsentierte Rektor Adolf Rein die Hamburgische Universität als „erste nationalsozialistische Hochschule in Deutschland“. Trotz der dramatischen Entwicklung blieben Protesthandlungen aus. Auch die Universität Hamburg, zu dieser Zeit in „Hansische Universität“ umbenannt, wurde vom NS-Regime instrumentalisiert. 1934 verlor die Universität schließlich jegliche Autonomie, an Stelle ihrer eigenen Verfassung trat das „Führerprinzip“. Auch die Zahl der Studierenden ging deutlich zurück: Die Zahl der Einschreibungen sank von 3594 im Wintersemester 1932/33, auf 1385 im Sommersemester 1939.

Nach der kampflosen Besetzung Hamburgs durch britische Truppen am 3. Mai 1945 wurde die Hansische Universität zunächst geschlossen, aber schon ein halbes Jahr später als „Universität Hamburg“ wiedereröffnet.

Am 9. November 1967 störten Studierende in der Universität die Rektoratsübergabe. Sie forderten Reformen und mehr Demokratie im Bildungswesen. Das in den Hörsaal getragene Banner mit der Aufschrift „Unter den Talaren – Muff von tausend Jahren“ wurde zu einem der eindrucksvollsten Symbole der Studierendenbewegung.

Die Bürgerschaft verabschiedete am 25. April 1969 ein neues Universitätsgesetz. Es förderte die akademische Selbstverwaltung, die Mitbestimmung von Mitgliedern der Universität und war Grundlage für das Entstehen des Amtes des Präsidenten der Universität, der als Bindeglied von Staat und Universität dient. Am 1. Januar 1979 wurde das Universitätsgesetz von 1969 durch das Hamburgische Hochschulgesetz abgelöst, das das Landesrecht an das Hochschulrahmengesetz anpasste.

In allen Selbstverwaltungsgremien, die über Lehre, Forschung oder Berufung entscheiden, verfügen Professoren nun – anders als vorher – über die absolute Mehrheit.

Quellen:

https://www.uni-hamburg.de/uhh/profil/geschichte
https://www.uni-hamburg.de/einrichtungen/weitere-einrichtungen/arbeitsstelle-fuer-universitaetsgeschichte/geschichte.html

Bild-Quelle: https://www.flickr.com/photos/teresa_grau_ros/36673950790 (CC BY-SA 2.0)