Überseering 35 – Standort Arbeitsbereich Alte Geschichte

weite Aufnahme eines grau-schwarzen, mehrstöckigen Bürogebäudes mit mehreren Flügeln


Demokratien und ihr Sitz im Leben: Der Arbeitsbereich Alte Geschichte der Universität Hamburg beschäftigt sich auf mehreren Ebenen damit, wie politisches Leben in einer Demokratie gestaltet werden kann.

Hervorzuheben ist zunächst, dass Prof. Dr. Kaja Harter-Uibopuu und Prof. Dr. Werner Rieß Experten für die erste europäische Demokratie im klassischen Athen (508/7-322 v. Chr.) sind. Sowohl in ihren Qualifikationsarbeiten als auch in ihren weiteren Forschungen haben sich beide intensiv mit dem Phänomen der athenischen Demokratie ausei-nandergesetzt.

Darüber hinaus ist es ein großes Anliegen des Arbeitsbereiches, die Spezifika der athenischen Demokratie in der Öffentlichkeit zu vermitteln und bei verschiedenen Zielgruppen eine verstärkte Reflexion unserer demokratischen Staatsform anzuregen. Zentrales Lern- und Lehrinstrument dafür stellt das eManual Alte Geschichte dar, eine online frei verfügbare Lernplattform, auf der Podcasts, Quellen, Sekundärliteratur und viele weitere Materialien zur Geschichte der Antike zu finden sind, unter anderem zur athenischen Demokratie.

Geschichte wird am Arbeitsbereich auch auf eine weitere Weise lebendig: Hier gibt es den Nachbau eines antiken „Kleroterion“, einer Wahlmaschine, mit der unter anderem die Richter im vierten Jahrhundert gelost wurden. In öffentlichen Workshops kann in einem „Hands-on“-Seminar eine Richterlosung simuliert werden. Daneben führt der Arbeitsbereich in jedem Wintersemester zweitägige Schulprojekte mit ausgewählten Schulen Hamburgs durch – Schülerinnen und Schüler erhalten hier bei einem Besuch in der Universität die Chance, bei einem Einblick in die athenische und griechische Geschichte über Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der athenischen und den modernen Demokratien nachzudenken und zur eigenen Partizipation in unserer Demokratie zu nutzen.

Vgl. zum antiken Original https://emanualaltegeschichte.blogs.uni-hamburg.de/kleroterion-losmaschine-von-der-agora-in-athen/

Bild-Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:%C3%9Cberseering_35_(Hamburg-Winterhude).18.22057.ajb.jpg
(Anker, CC BY-SA 3.0)


Die Genese der attischen Demokratie im Altertum

Von Prof. Dr. Werner Rieß und Jan Seehusen, Universität Hamburg

Die heutige Staatsform, in der wir leben, wird als Demokratie, also eine Herrschaft des Volkes, bezeichnet (Altgr. démos = Volk, krátos = Macht). Wie kam es zur Entstehung der Demokratie und welches Gemeinwesen kann als erste Demokratie bezeichnet werden? Die folgenden Bemerkungen widmen sich dem Phänomen der attischen Demokratie in der Antike, besonderen Schwerpunkten und Verfahren innerhalb dieser Staatsform sowie den Unterschieden zu modernen Demokratien.

Althistoriker wie Jochen Bleicken, dessen Forschungsschwerpunkte unter anderem in der attischen Demokratie liegen, grenzen das Existieren der attischen Demokratie als Staatsform in die Jahre 508/7-322 v. Chr ein. Griechenland war während der Antike nicht als Gesamtstaat organisiert, sondern bestand aus unzähligen Stadtstaaten (pólis, Pl. póleis), neben Athen waren dies z.B. Theben, Sparta oder Korinth, wobei wir über Athen aufgrund der guten Quellenlage am besten informiert sind. In der attischen Demokratie formiert sich das politische Leben in der Polis Athen. Zum politischen Raum im engeren Sinne zählte man dazu die Stadt Athen sowie die dazugehörige Halbinsel, Attika. Daher erklärt sich auch die Bezeichnung „attische Demokratie“.

Der erste Reformer, der den Weg in die attische Demokratie bahnte, war Kleisthenes. Der Staatsmann teilte am Ende des sechsten Jahrhunderts v. Chr. die Polis Athen in zehn Unterbezirke ein, die sogenannten Phylen. Aus diesen Bezirken wurden zukünftig je 50 Bürger abgesandt, die im Rat der 500 (boulḗ) mitentschieden, einem wichtigen Gremium der attischen Demokratie. Die Reform des Kleisthenes gilt als wichtige Voraussetzung, damit die attische Demokratie sich entfalten konnte, da erstmals die gesamte Bürgerschaft, nicht nur der Aristokratie, am politischen Leben beteiligt wurde. Nicht alle Bewohner Athens waren indes als Bürger zu bezeichnen – Frauen, Sklaven und Fremde besaßen kein Bürgerrecht.

In den folgenden Jahrzehnten wurden weitere wichtige Reformen durchgeführt, die das demokratische Leben in Athen festigen sollten. So baute Athen im Verlauf der Perserkriege etwa ab 490 v. Chr. seinen Kriegshafen aus, den Piräus, und war mit seiner gewaltigen Kriegsflotte in der Lage, entscheidende Siege gegen die Perser zu erringen. Für die Entwicklung der Demokratie ist entscheidend, dass zur Bemannung der Trieren Ruderer benötigt wurden. Die Ruderer rekrutierten sich nun aus der ärmeren Bevölkerung Athens. Erstmals wurden so viel weitere Kreise in den Kriegsdienst einbezogen, als es vorher der Fall war. Durch das Flottenbauprogramm traten die Ruderer damit auch in den Gremien der attischen Demokratie stärker in Erscheinung. Denn beides – Kriegsdienst und politische Mitbestimmung – stand in Athen in einem Zusammenhang, wie bereits vorher bei den wohlhabenderen Bürgern, die als Hopliten im Landheer kämpften.

Eine weitere wichtige Entwicklung stellt der Ostrakismos dar, das sogenannte Scherbengericht, das sich zu dieser Zeit konstituierte. Die Athener wollten vermeiden, dass sich zu viel Macht in den Händen einzelner Aristokraten konzentrierte, wie es vor Kleisthenes oft der Fall war. So gingen sie daran, jedes Jahr in einer Volksversammlung abzustimmen, ob jemand nach der Alleinherrschaft (tyrannís) zu streben schien und aus Athen verbannt werden solle. Fiel diese Entscheidung positiv aus, ritzten die Athener in einer späteren Versammlung auf eine Keramikscherbe (óstrakon) den Namen desjenigen Aristokraten ein, der ihnen am meisten danach zu trachten schien. Derjenige, auf den die meisten Scherben entfielen, ging zehn Jahre in die Verbannung, ohne allerdings sein Ansehen oder Vermögen einzubüßen.

Wie kam es zu Beschlüssen innerhalb der attischen Demokratie? Werfen wir einen Blick auf die politischen Institutionen: Im bereits erwähnten Rat der 500 wurden Beschlussvorlagen gesammelt, die er der Volksversammlung zur Abstimmung vorlegte. Sobald die Volksversammlung dann positiv darüber entschied, erhielten sie Gesetzeskraft. In der Volksversammlung konnten alle Athener, also Männer über 18 Jahren, die nicht Sklaven oder Fremde waren, das politische Leben direkt mitbestimmen. Sie war damit das Abbild aller Bürger der Polis. Damit die Volksversammlung beschlussfähig war, benötigte man ein Quorum von 6000 Stimmen. Aktuelle außenpolitische Anlässe, wie zum Beispiel militärische Strategien, die etwa in Zeiten des Peloponnesischen Kriegs von großer Bedeutung waren, wurden hier verhandelt. In besonderen Fällen konnte die Volksversammlung auch als Richter auftreten und urteilen.

Entscheidend für die attische Demokratie sind neben der Volksversammlung die Gerichte. 6000 Athener konnten zu Höchstzeiten in den Gerichten als Geschworene tätig werden. Sie wurden im fünften Jahrhundert v. Chr. für jeweils ein Jahr gleichmäßig aus den zehn Phylen, die auf die Reform des Kleisthenes zurückgingen, ausgelost. In der Anfangszeit wurden die 6000 Richter jeweils für ein Jahr fest auf die zehn Gerichtshöfe verteilt, urteilten also ein Jahr lang immer über eine Gruppe von Prozessen, beispielsweise in Erbangelegenheiten. Im vierten Jahrhundert wurde an jedem Gerichtstag in einem ersten Schritt gelost, wer Richter werden sollte und in weiteren Schritten gelost, in welchen Gerichtshöfen und in welchen Funktionen die Richter tätig werden sollten. Hierzu diente das Kleroterion, eine antike Losmaschine, von welcher der Arbeitsbereich Alte Geschichte der Universität Hamburg einen Nachbau besitzt, der regelmäßig bei öffentlichen Veranstaltungen in „Hands-on“-Sessions eingesetzt wird.

Wie unterscheidet sich das politische Leben in der attischen Demokratie von unserem heutigen Demokratieverständnis? Sieht man von den völlig veränderten Rahmenbedingungen ab, die etwa die Größe einer Polis im Vergleich zu einem föderalistischen Bundesstaat wie der Bundesrepublik Deutschland mit sich bringen, ist die Direktheit zu betonen, mit der die Bürger aus Athen das politische Leben mitbestimmten – besonders auffällig ist dabei, dass sich die attische Demokratie im Verlauf verschiedener Kriege weiterentwickelte (z.B. Perserkriege), die Demokratie also gewissermaßen im Krieg verankert war. Durch diesen direkten Zugriff auf die Bürger unterscheidet sich die attische Demokratie von unserer repräsentativen Demokratie.

Am Beispiel der athenischen Gerichte wurde bereits ein weiterer Unterschied deutlich: Bei vielen politischen Angelegenheiten und sogar bei der Einsetzung von Magistraten der attischen Demokratie diente das Los als Entscheidungsprinzip. Dem sind die verschiedenen Wahlmechanismen der Gegenwart gegenüberzustellen. Das Wahlrecht besitzen heute alle Frauen und Männer, unabhängig von ihrem sozialen Status, während in Athen Frauen davon ausgeschlossen waren.

Zwei weitere wichtige Unterschiede müssen abschließend benannt werden: Im Gegensatz zu heutigen Demokratien sind die Gewalten in Athen nicht streng getrennt, ebenso gibt es in der Judikative keine ausgebildeten Fach- und Berufsjuristen; „Laienrichter“ urteilen über verschiedene Fälle. Eine andere Rolle spielt die Rhetorik: Dass etwa ein „Berufspolitiker“ die Volksversammlung beeinflussen konnte, indem er seine rhetorischen Fähigkeiten nutzte, die nicht jeder Bürger besaß, gehörte zu einer der Schwächen, welche die attische Demokratie in ihrer durchaus vorbildhaften direkten Beteiligung vieler Bürger am politischen Leben offensichtlich besaß.

Curiohaus

Frontansicht des roten, mehrstöckigen Backsteinhauses.

Im Curiohaus verhandelte das britische Militärgericht bis Dezember 1949 in öffentlichen Verfahren zu NS- und Kriegsverbrechen. 188 Prozesse waren es insgesamt. Im Zentrum stand dabei der Neuengamme-Hauptprozess, welcher gegen die Verantwortlichen des Konzentrationslagers Neuengamme geführt wurde. Vom 18. März bis 3. Mai 1946 wurden durch Zeugenaussagen, Beweise und Verhöre der grausame Lageralltag, medizinische Experimente und der Mord an 20 Kindern im Nebenlager Bullenhuserdamm aufgedeckt. Insgesamt wurden 101 Todesurteile verhängt, von denen 82 vollstreckt wurden.

Die vorsitzenden Richter hatten in der Regel keine juristische Ausbildung, es standen ihnen aber ausgebildete Juristen in beratender Funktion zur Seite. Alle juristischen Entscheidungen wurden anschließend in letzter Instanz vom Oberbefehlshaber der britischen Streitkräfte in Deutschland überprüft.

Quellen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Curiohaus

https://www.hamburgische-buergerschaft.de/nachrichten/10457736/curiohaus-unterrichtsmaterial/

https://de.wikipedia.org/wiki/Curiohaus-Prozesse

Bild-Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:1150_Hamburg_Rothenbaumchaussee_11-17_(6).jpg (Anker, CC BY-SA 3.0)

Bornplatzsynagoge

schwarz-weiß Foto einer Synagoge mit Kuppeldach in der Mitte und großen runden Fenstern an zwei Giebeln.

Die Bornplatzsynagoge wurde nach 2 Jahren Bauzeit 1906 fertiggestellt. Sie war Hamburgs größte (freistehende) Synagoge und ein Symbol für die Gleichstellung der Hamburger Jüdinnen und Juden. Gemeinsam mit der Talmud-Tora Schule war sie einer der wichtigsten Orte des Grindelviertels, in welchem ein Großteil der jüdischen Bevölkerung Hamburgs lebte.
In der Pogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938 wurde die Bornplatzsynagoge von Nationalsozialisten stark beschädigt und zwei Tage darauf in Brand gesteckt. Dadruch wurde sie jedoch nicht gänzlich zerstört. Zwischen 1939 und 1940 wurde die Synagoge schließlich abgerissen, die Kosten musste hierbei die jüdische Gemeinde selbst tragen.
Zum 50. Jahrestag der Pogromnacht 1988 wurde nach einem Entwurf von Margrit Kahl der Joseph-Carlebach-Platz angelegt, welcher nach dem letzten Oberrabbiner Hamburgs, Joseph Carlebach, benannt ist. Durch in den Boden eingelassene Steine von unterschiedlicher Farbe ist hier sowohl der Grundriss der Synagoge als auch der Umriss des Deckengewölbes nachgezeichnet worden. Ebenfalls wurde an der der Synagoge zugewandten Seite des nebenstehenden ehemaligen Bunkers eine Gedenktafel mit der Inschrift: „Möge die Zukunft die Nachfahren vor Unrecht bewahren“ angebracht.
2004 wurde neben dem Joseph-Carlebach-Platz eine weitere freistehende Gedenktafel aufgestellt, welche über die geschichtliche Bedeutung des Platzes informiert.

Quellen:
https://www.hamburg.de/oeffentliche-plaetze/4258336/joseph-carlebach-platz/

https://www.gedenkstaetten-in-hamburg.de/gedenkstaetten/gedenkort/ehemalige-synagoge-am-bornplatz-synagogenmonument-und-wandgemaelde/

https://de.wikipedia.org/wiki/Bornplatzsynagoge

http://www.dasjuedischehamburg.de/inhalt/bornplatzsynagoge

Bild-Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Bornplatzsynagoge.jpg („Die Regelschutzfrist für das von dieser Datei gezeigte Werk ist nach den Maßstäben des deutschen, österreichischen und schweizerischen Urheberrechts (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) vermutlich abgelaufen. Es ist daher vermutlich gemeinfrei.“)

Pferdestall

schwarz-weiß Foto eines mehrstöckigen Gebäudes mit einigen Bäumen davor

1908 errichtete das Fuhrunternehmen Schlüter & Söhne den Pferdestall. Für die Fahrten mit seinen luxuriösen Kutschen brachte es mehr als 200 Pferde im Stall unter.

Im Zweiten Weltkrieg war der Pferdestall dann ein Zufluchtsort für jüdische HamburgerInnen. Als Bomben über Hamburg abgeworfen wurden, harrten sie im Keller aus. „Arische“ Bürger fanden dagegen Schutz im Hochbunker nebenan.

Im Jahr 1928 wird das Gebäude von der Stadt Hamburg aufgekauft und zum Universitätsgebäude umgebaut. Nach dem Umbau zum Universitätsgebäude saß dort das Psychologische Institut.

Heute studieren und arbeiten Politik- und SozialwissenschaftlerInnen im ehemaligen Pferdestall.  An die Vergangenheit erinnern heute sechs Wandgemälde im Treppenhaus des Gebäudes.

Quellen:
https://politik100x100.blogs.uni-hamburg.de/fundstueck-pferdestall-1910er/
https://www.ew.uni-hamburg.de/ueber-die-fakultaet/files-2014/pm-muchow-film-hh-2014.pdf
https://www.gedenkstaetten-in-hamburg.de/gedenkstaetten/gedenkort/ehemalige-synagoge-am-bornplatz-synagogenmonument-und-wandgemaelde/

Bild-Quelle: https://politik100x100.blogs.uni-hamburg.de/fundstueck-pferdestall-1910er/

Universität Hamburg

Gründung Universität Hamburg

Am 10. Mai 1919 wurde die Hamburgische Universität von der demokratisch gewählten Bürgerschaft mit ihrer neuen Mehrheit gegründet und in der Hamburger Musikhalle (heute Laeiszhalle) feierlich eröffnet. Im Februar 1921 trat das „richtige Hochschulgesetz“ in Kraft, wonach mit heftigen Abwehrreaktionen der Universitätsgremien zu rechnen war, da es um Ansätze einer Demokratisierung der Hochschule ging. Eine „Hochschulbehörde“ sollte als kollegiales Aufsichtsorgan für die Universität fungieren, wogegen diese einen wahren Sturmlauf inszenierte. Nicht von einem einzelnen Regierungsmitglied beaufsichtigt zu werden, sondern von einem sechzehnköpfigen Gremium, darunter sechs von der Bürgerschaft gewählten Personen, wurde als „Politisierung“ gebrandmarkt.

Mit dem „Gesetz über die Neuordnung der Universität“, das am 21. Januar 1934 in Kraft trat, wurde die auf Selbstverwaltung basierende Universitätsverfassung zugunsten des „Führerprinzips“ abgeschafft. Stolz präsentierte Rektor Adolf Rein die Hamburgische Universität als „erste nationalsozialistische Hochschule in Deutschland“. Trotz der dramatischen Entwicklung blieben Protesthandlungen aus. Auch die Universität Hamburg, zu dieser Zeit in „Hansische Universität“ umbenannt, wurde vom NS-Regime instrumentalisiert. 1934 verlor die Universität schließlich jegliche Autonomie, an Stelle ihrer eigenen Verfassung trat das „Führerprinzip“. Auch die Zahl der Studierenden ging deutlich zurück: Die Zahl der Einschreibungen sank von 3594 im Wintersemester 1932/33, auf 1385 im Sommersemester 1939.

Nach der kampflosen Besetzung Hamburgs durch britische Truppen am 3. Mai 1945 wurde die Hansische Universität zunächst geschlossen, aber schon ein halbes Jahr später als „Universität Hamburg“ wiedereröffnet.

Am 9. November 1967 störten Studierende in der Universität die Rektoratsübergabe. Sie forderten Reformen und mehr Demokratie im Bildungswesen. Das in den Hörsaal getragene Banner mit der Aufschrift „Unter den Talaren – Muff von tausend Jahren“ wurde zu einem der eindrucksvollsten Symbole der Studierendenbewegung.

Die Bürgerschaft verabschiedete am 25. April 1969 ein neues Universitätsgesetz. Es förderte die akademische Selbstverwaltung, die Mitbestimmung von Mitgliedern der Universität und war Grundlage für das Entstehen des Amtes des Präsidenten der Universität, der als Bindeglied von Staat und Universität dient. Am 1. Januar 1979 wurde das Universitätsgesetz von 1969 durch das Hamburgische Hochschulgesetz abgelöst, das das Landesrecht an das Hochschulrahmengesetz anpasste.

In allen Selbstverwaltungsgremien, die über Lehre, Forschung oder Berufung entscheiden, verfügen Professoren nun – anders als vorher – über die absolute Mehrheit.

Quellen:

https://www.uni-hamburg.de/uhh/profil/geschichte
https://www.uni-hamburg.de/einrichtungen/weitere-einrichtungen/arbeitsstelle-fuer-universitaetsgeschichte/geschichte.html

Bild-Quelle: https://www.flickr.com/photos/teresa_grau_ros/36673950790 (CC BY-SA 2.0)

Rathaus

Prunkvolles Gebäude mit einem Turm in der Mitte. Davor ein Platz mit Menschen.

Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft.

Die erste gleiche, geheime, freie und allgemeine Wahl (auch die erste Wahl für Frauen) eines Hamburger Parlaments findet statt.

Im März 1919 wird die Bürgschaft, die im Hamburger Rathaus tagt, erstmals demokratisch von allen volljährigen Hamburgerinnen und Hamburgern gewählt. Die erste Sitzung der Bürgerschaft wird durch Alters­präsidentin Helene Lange (als erste Frau mit dieser Tätigkeit in Deutschland) eröffnet.

Außerdem wurde das Rathaus immer wieder zum Ziel politischer Proteste: 1906 demonstrieren Tausende aufgebrachte Arbeiter gegen eine geplante Verschärfung des Wahlrechts; in der Revolution im November 1918 übernimmt der sozialistische Arbeiter- und Soldatenrat die Macht; bei der Kundgebung „Kampf dem Atomtod“ warnt Bürgermeister Max Brauer im April 1958 die mehr als 120.000 Demonstranten vor einer atomaren Bewaffnung der Bundeswehr; und im Oktober 1983 versammeln sich fast Vierhunderttausend Demonstranten gegen den NATO-Doppelbeschluss.

Der Platz vor dem Rathaus wird auch heute noch regelmäßig für Demonstrationen genutzt: Anlässlich des G20-Gipfels im Jahr 2017 versammelten sich schon eine Woche vor Beginn des politischen Großereignisses 10.000 Menschen in der Innenstadt.

Quellen: http://hamburg-18-19.de/damals

Bild-Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Hamburg-Rathaus-Rathausmarkt.jpg (CC BY-SA 3.0)



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Heiligengeistfeld

Luftansicht großer Platz mit Wagen drauf

Nach der Kriegsniederlage im Ersten Weltkrieg war die Abdankung Kaiser Wilhelms II. eine der geforderten Bedingungen für einen Waffenstillstand. Da er sich jedoch nicht bereit sah dieser Forderung nachzukommen, richtete sich der Zorn des Volkes gegen sein Oberhaupt. Dies war der Beginn der Novemberrevolution, welche am 5. November 1918 auch Hamburg erreichte.

Zu diesem Zeitpunkt waren drei Parteien (MSPD, USPD, Linksradikalen*) dabei sich zu positionieren, um Einfluss in einer neuen Regierung zu gewinnen. Die USPD war es, die am 6. November zum Generalstreik und zur Massenkundgebung auf dem Heiligengeistfeld aufrief. Dort versammelten sich 40.000 Menschen, die friedlich der Massenkundgebung lauschten. Immer wieder im Bild war die rote Fahne. Sie war das Zeichen der Revolution, getragen von vielen Soldaten und Arbeitern.

*ab 1919 KPD

Quelle: https://geschichtsbuch.hamburg.de/epochen/weimarer-republik/aufbruch-in-die-demokratie-utopien-werden-erprobt/

Bild-Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:RK_1009_9886_Heiligengeistfeld.jpg (Anker, CC BY-SA 3.0)